Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus Verträgen der Kilian-AV GmbH & Co. KG über Lieferung und Leistung von Waren in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung und werden durch die Vertragspartner als Bestandteil des Vertrages voll umfänglich anerkannt. Sofern nicht ausdrücklich zugestimmt wurde gelten die eigenen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners nicht.

II. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote der Kilian-AV GmbH & Co. KG sind frei bleibend. Dies gilt insbesondere für Preise, Abbildungen und Prospekte. Für Druckfehler in Preislisten und Prospekten wird nicht gehaftet. Die Kilian-AV GmbH & Co. KG ist stets bemüht, ihr Angebot auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Daher sind Detail- und Konstruktionsabänderungen vorbehalten.
Ein Vertrag mit der Kilian-AV GmbH & Co. KG gilt erst dann als geschlossen, wenn der Besteller das Angebot vorbehaltlos annimmt, ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder mit der Ausführung der Leistung begonnen wird. Erteilt die Kilian-AV GmbH & Co. KG eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
Mit Erscheinen von neuen Preislisten der Kilian-AV GmbH & Co. KG oder von Herstellern verlieren frühere Angebote ihre Gültigkeit. Derzeit genannte Preise in unserem Online-Katalog werden überarbeitet und haben keine Gültigkeit mehr. Sie sind bei uns anzufragen. Gültig sind Preise aus unserem individuell Erstellten Angebot.
Die Preise der Kilian-AV GmbH & Co. KG für Verpackung, Porto und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten. Diese wird die Kilian-AV GmbH & Co. KG in der gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausweisen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 20 Tagen fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Kilian-AV GmbH & Co. KG über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung der Forderung durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Kilian-AV GmbH & Co. KG berechtigt, ihre Forderungen fällig zu stellen oder Gestellung von Sicherheiten zu verlangen. Die Kilian-AV GmbH & Co. KG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Gestellung von Sicherheiten auszuführen.

  1. Liefer- und Leistungszeit
    Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der Kilian-AV GmbH & Co. KG angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen geklärt sind. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Bestellers verlängern die Leistungszeit angemessen. Die von der Kilian-AV GmbH & Co. KG angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware bei den Herstellern. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Die Kilian-AV GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist die Kilian-AV GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Besteller Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. Die Kilian-AV GmbH & Co. KG ist in diesem Fall berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich entstandener Mehraufwendungen zu verlangen.

    V. Gefahrübergang – Versand / Verpackung
    Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers. Für Lieferungen (bis Bordsteinkante) wählen die Hersteller nach ihrem Ermessen und ihren Erfahrungen (ohne Gewähr), den für den Besteller günstigsten Versandweg aus. Wünsche und Interessen des Bestellers werden berücksichtigt; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Bestellers. Die Kilian-AV GmbH & Co. KG nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Besteller hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers (Umstände, die der Besteller zu vertreten hat) verzögert, so ist eine Einlagerung der Ware durch die Kilian-AV GmbH & Co. KG nicht möglich. Ist eine Einlagerung bei den Herstellern möglich, behält es sich die Kilian-AV GmbH & Co. KG vor, die Kosten der Einlagerung an den Besteller weiter zu berechnen. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so ist die Kilian-AV GmbH & Co. KG nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

VI. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Kilian-AV GmbH & Co. KG, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern.

VII. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der Kilian-AV GmbH & Co. KG unverzüglich, längstens bis zum übernächsten, auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich mitzuteilen (gem. § 377 HGB Untersuchungs- und Rügepflicht). Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemachten werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die Kilian-AV GmbH & Co. KG kann nur mit deren vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der Kilian-AV GmbH & Co. KG bzw. der Hersteller erfolgen, brauchen von der Kilian-AV GmbH & Co. KG oder den Herstellern nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Produktes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso Mängel, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch oder der Nichtbeachtung der Aufbauanleitung zurückzuführen sind. Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:

Die Kilian-AV GmbH & Co. KG tritt dem Besteller im Falle der Mangelhaftigkeit das Recht ab, Nacherfüllung zu verlangen. Die Kilian-AV GmbH & Co. KG wird die Nacherfüllung für den Besteller bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

Darüber hinaus hat die Kilian-AV GmbH & Co. KG das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches zwei neuerliche Nacherfüllungen, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.

Erst wenn auch die dritte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Der Besteller kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Bessert der Besteller oder einer Dritter unsachgemäß selbst nach, erlöschen dadurch sämtliche Gewährleistungsansprüche.

VIII. Abnahme
Soweit die Leistung der Kilian-AV GmbH & Co. KG der Abnahme bedarf, ist der Besteller hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit des Produktes zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen, berechtigen den Besteller nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb der angemessenen Frist zu verlangen. Verweigert der Besteller die Abnahme wegen solcher Mängel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.

IX. Haftung für Pflichtverletzung im Übrigen
Die Kilian-AV GmbH & Co. KG haftet nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Leistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen oder anderer Vorgaben erbracht wurden.
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie andere in diesen Bestimmungen getroffene speziellen Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der Kilian-AV GmbH & Co. KG folgendes:

Der Besteller hat der Kilian-AV GmbH & Co. KG zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessen Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche mindestens 14 Tage nicht unterschreiten darf.

Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist (und 3 Nacherfüllungsversuchen) kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

Schadenersatz kann der Besteller nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Kilian-AV GmbH & Co. KG geltend machen. Der Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadenersatz wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigte Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

X. Eigentumsvorbehalt
Jede von der Kilian-AV GmbH & Co. KG gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Im Falle der Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Unternehmer das (Mit-)Eigentum im Wert der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Besteller ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet. Die Geltendmachung der Rechte der Kilian-AV GmbH & Co. KG aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der Kilian-AV GmbH & Co. KG gegenüber dem Besteller angerechnet.

XI. Sonderanfertigungen
Alle nicht im Katalog der Kilian-AV GmbH & Co. KG bzw. in Katalogen anderer Hersteller aufgeführten Erzeugnisse sind Sonderanfertigungen. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Kilian-AV GmbH & Co. KG und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Produktes nach erfolgter bestätigter Auftragsbestätigung werden dem Besteller berechnet. Sofern die Kilian-AV GmbH & Co. KG eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Vorgaben des Bestellers herstellt, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Alle Schäden, die der Kilian-AV GmbH & Co. KG durch die Geltendmachung solcher Schutzrechte entstehen sind ihr vom Besteller zu erstatten.

XII. Haftung aus Delikt
Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlung von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Kilian-AV GmbH & Co. KG.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Abtretungsverbot, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen der Kilian-AV GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der Kilian-AV GmbH & Co. KG und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz (50672 Köln). Die Kilian-AV GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung mit der Kilian-AV GmbH & Co. KG zustehen, ist ausgeschlossen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit der Kilian-AV GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung (vorherige Genehmigung) der Kilian-AV GmbH & Co. KG. Sollten die Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie per Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einen in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es wird dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.